Dieser Datensatz enthält Daten zu Umleitungen von Arbeitsstellen im nachgeordneten Netz in Nordrhein-Westfalen.
Über den Datenlieferanten
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) ist ein Teil der Landesverwaltung. Er plant, baut und betreibt die Bundes- und Landesstraßen im bevölkerungsreichsten Bundesland.
Datenlieferpflicht
Für Straßenbaulastträger und zuständige Infrastrukturbetreiber (z. B. Autobahn GmbH, Straßen.NRW) gelten folgende Fristen zur Bereitstellung von Baustellendaten:
- Statische Daten (z. B. geplante Arbeitsstellen mit Angaben zu Standort, Art der Maßnahme, Zeitraum und betroffene Fahrstreifen): Bereitstellung ab dem 1. Januar 2022 (gemäß Mobilitätsdatenverordnung) bzw. bis zum 1. Januar 2023 (gemäß Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/670 – RTTI)
- Dynamische Daten (z. B. Beginn/Ende der Sperrung, aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen, kurzfristige Änderungen): Bereitstellung ab dem 1. Juli 2022 (MDV) bzw. bis zum 1. Januar 2025 (gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/670 – RTTI)